Abrechnung
Ich übe meine Tätigkeit auf selbstständiger Basis aus. Ein erstes Kennenlern-Gespräch ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.
Es gibt unterschiedliche Abrechnungsmodelle, die sich danach richten, ob die zu betreuende Person einen Pflegegrad hat oder nicht:
1. Die zu betreuende Person hat keinen Pflegegrad:
Die Abrechnung erfolgt privat. Mein Stundenlohn beträgt 42,00€. An- und Abfahrt werden nicht berechnet.
2. Die zu betreuende Person hat Pflegegrad 1:
Die Abrechnung kann möglicherweise über die Pflegekasse direkt erfolgen. Pro Jahr können im Rahmen des Pflegestärkungsgesetz II Betreuungsangebote im Wert von 1.500€ (125 € mtl.) in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass der Pflegegrad über das gesamte Kalenderjahr bestanden hat.
3. Die zu betreuende Person hat mindestens Pflegegrad 2 oder höher:
Die Abrechnung kann möglicherweise mit der Pflegekasse im Rahmen der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) erfolgen. Ab Pflegegrad 2 kann jeder Pflegebedürftige Unterstützung im Wert von bis zu 1.612 € pro Jahr in Anspruch nehmen. Sollte keine Kurzzeitpflege im laufenden Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, können die o.g. Leistungen sogar noch um 806 € aus dem Budget der Kurzzeitpflege aufgestockt werden, so dass sich ein jährlicher Gesamtanspruch von 2.418€ ergibt. Bitte beachten Sie, dass dieser Anspruch mit dem Ablauf des laufenden Kalenderjahres erlischt.